Barauszahlung an der Lotto-Annahmestelle
Wer seinen Spielschein an einer deutschen Lotto-Annahmestelle erworben hat, kann sich dort (oder an jeder anderen Annahmestelle im selben Bundesland) den Gewinn auszahlen lassen. Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Barauszahlungsgrenzen. Oberhalb dieser Grenzen ist die Gewinnauszahlung ausschließlich per Banküberweisung möglich. Achtung: Wer sich nicht innerhalb von 13 Wochen nach der Ziehung bei einer Lotto-Annahmestelle meldet, verliert seinen Gewinnanspruch.
Barauszahlungsgrenzen der einzelnen Bundesländer
Bundesland | Barauszahlung bis |
---|---|
Baden-Württemberg | 1.000 Euro |
Bayern | 2.500 Euro |
Berlin | 500 Euro |
Brandenburg | 500 Euro |
Bremen | 1.000 Euro |
Hamburg | 1.000 Euro |
Hessen | 5.000 Euro |
Mecklenburg-Vorpommern | 500 Euro |
Niedersachsen | 500 Euro |
Nordrhein-Westfalen | 500 Euro |
Rheinland-Pfalz | 1.000 Euro |
Saarland | 500 Euro |
Sachsen | 1.000 Euro |
Sachsen-Anhalt | 1.000 Euro |
Schleswig-Holstein | 1.000 Euro |
Thüringen | 1.000 Euro |
Gewinnauszahlung bei der Online-Teilnahme
Wer seinen Eurolotto-Tipp über das Internet einreicht kann sich entspannt zurücklehnen. Die Gewinnauszahlung erfolgt automatisch auf das Spielerkonto bzw. das angegebene Bankkonto. Nachdem die Auszahlung in Auftrag gegeben wurde, steht einem der Gewinnbetrag innerhalb weniger Tage zur Verfügung.
Muss der Lottogewinn versteuert werden?
Ein Lottogewinn fällt in keine der in § 2 Abs. 3 EStG genannten Einkommensarten und ist daher in Deutschland steuerfrei. Sollte ein Lottogewinner Sozialleistungen (ALG I oder ALG II bzw. “Hartz 4″) beziehen, können diese Leistungen je nach Gewinnhöhe gekürzt oder komplett gestrichen werden.